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Lehrgang Allgemeine Taucharbeiten

Nach der FK-V BGBl. II Nr. 13/2007

Lehrgang - Allgemeine Taucharbeiten (270 UE)

                                                             Nach der FK-V BGBl. II Nr. 13/2007                                                           


Teilnahmebedingungen:

- Auswahlverfahren für die Berufstaucherausbildung

- vollendetes 21. Lebensjahr


Lehrinhalt:

Theorie:

- Tauchgeschichte, Tauchphysik, Tauchmedizin, Tauchtechnik, Tauchgangsplanung, Erste Hilfe,

 - Dekompressionstabellen, Kommunikationssysteme, Sicherheitsbestimmungen, Druckkammern,

- Nationale Verordnungen, Gesetze und Standards, Gefährdungsbeurteilung.


Praxis:

- Baustelleneinrichtung, Knotenkunde, Suchen und Bergen, Inspektion, Instandhaltung und Reparatur,

- Luftwerkzeuge, Hydraulikwerkzeuge, Handwerkzeuge, Hebeballone, schwere Arbeitsgeräte,

- Brennen und Schweißen, Seemannschaft, Tauchmannschaft, Rettungsübungen, Leinensignale.

- Praxisnahe Ausbildung in der Bautaucherei (Einsatz auf Baustellen)

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Unterweisungen:

- Unterwasser Sprengarbeiten, Druckkammer, Sauerstoffsysteme, Arbeitsboote / Arbeitsplattformen


Mitzubringen:

- Sporttauchausrüstung komplett

- Trockentauchanzug komplett

- Persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsbekleidung, Sicherheitsschuhe, Arbeitsschutzhelm, Rettungsweste)

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Berufstaucherausbildung: Dienstleistungen
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